Der jüngst veröffentlichte Ministerialentwurf (ME) zur Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) bezweckt allgemein eine Vereinfachung und effizientere Gestaltung der Zwangsvollstreckung und sieht speziell für (andere) Vermögensrechte umfassende Änderungen vor. Der Dreh- und Angelpunkt der Novellierung besteht insoweit darin, den Zugriff auf Vermögensrechte künftig einem Verwalter zu überlassen. Diese Idee ist zwar wie zahlreiche Klarstellungen und Änderungen zu einzelnen Vermögensrechten zu begrüßen. Nichtsdestotrotz besteht mE im Einzelnen mitunter noch Klarstellungs-, Änderungs- und Ergänzungsbedarf, den es im Folgenden für einige ausgewählte Probleme aufzuzeigen gilt. (FN )