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Berauschend unberauschend: CBD fällt unter die EU-Warenverkehrsfreiheit

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzThomas Talos, Stephan Strassecolex 2021/197ecolex 2021, 265 - 267 Heft 3 v. 10.3.2021

Kosmetika, Lebensmittel und Medikamente mit Cannabidiol (CBD) - einem nicht psychoaktiv wirkenden Inhaltsstoff der Hanfpflanze - sind in den vergangenen Jahren zunehmend beliebter geworden. Die Rechtslage idZ ist jedoch weitgehend unklar. Der EuGH hat nunmehr eine wesentliche Rechtsfrage geklärt: CBD ist kein Suchtmittel und fällt unter die Warenverkehrsfreiheit nach Art 34 AEUV. Ferner beurteilte der EuGH ein französisches Vermarktungsverbot für CBD-haltige E-Zigaretten als unionsrechtswidrig. Damit hat der EuGH der rechtssicheren Vermarktung von CBD-Produkten in der EU zumindest teilweise den Weg geebnet.

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