Das Lycée Français ist eine durch Staatsvertrag errichtete, voll rechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts und unterliegt als solche den Vorschriften des 1. Hauptstücks des I. Teils des ArbVG und ist für die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig.
9 Ob A 28/20p