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Schutz geschützter geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen auch für Form und Erscheinungsbild des Erzeugnisses

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturAxel Paul Ringelhannecolex 2021/116ecolex 2021, 145 Heft 2 v. 10.2.2021

Art 13 Abs 1 VO (EU) 1151/2012 schützt nicht nur vor der Verwendung eingetragener Namen durch einen Dritten; Art 13 Abs 1 lit d VO (EU) 1151/2012 schützt auch die Form/das Erscheinungsbild, die/das für ein Erzeugnis charakteristisch ist, das von einem eingetragenen Namen erfasst wird.

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