vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Schutz von Ideen und Konzepten

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturDominik Hofmarcherecolex 2021/112ecolex 2021, 141 Heft 2 v. 10.2.2021

1. Für sonderrechtlich nicht geschützte Leistungen besteht dann ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB, wenn ein Rechtevorbehalt vereinbart wurde oder deutlich erkennbar ist und die ohne Zustimmung übernommenen Leistungen ohne nennenswerte Ergänzungen als Arbeitsergebnisse verwendbar und zudem nicht von vornherein naheliegend oder banal sind und auch nicht vom Auftraggeber vorgegeben wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!