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Anteile an Personengesellschaften und Exekution in Vermögensrechte nach der GREx

Schwerpunkt Exekution auf spezifische VermögensrechteBeitragAufsatzKevin Labnerecolex 2021/699ecolex 2021, 1074 - 1078 Heft 12 v. 3.12.2021

Die GREx integriert mit § 339 Abs 3 EO die (Privat-)Gläubigerkündigung für den Zugriff auf das Auseinandersetzungsguthaben in die EO und setzt sie im Zeichen der neuen Verfahrensarchitektur der Verwalterkündigung entgegen. Die Beibehaltung der "Sechsmonatsfrist" für die Gläubigerkündigung kann dabei insgesamt und angesichts naheliegenderer Lösungen aber nur schwerlich überzeugen. Daneben scheint nun geklärt, dass der Verwalter unter Wahrung gewisser Kautelen auch den Gesellschaftsanteil selbst durch Verkauf (oder Verwaltung) verwerten kann.

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