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Bewertung des Streitgegenstands bei Zwischenantrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Kaufvertrags für eine Liegenschaft

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2021/604ecolex 2021, 928 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Gem § 60 Abs 2 JN ist als Wert einer grund- oder hauszinssteuerpflichtigen unbeweglichen Sache jener Betrag anzusehen, welcher als Steuerschätzwert für die Gebührenbemessung in Betracht kommt. § 60 Abs 2 JN ist eine zwingende Bewertungsvorschrift. Wenn allerdings der Streitgegenstand vom Kl oder Antragsteller selbst geringer als der Steuerwert bewertet wird, so ist das Gericht gem § 60 Abs 4 JN an diese Bewertung gebunden. Die Bewertungsvorschrift des § 60 Abs 2 JN gilt auch für obligatorische Ansprüche, denn eine Einschränkung auf Klagen aus einem dinglichen Recht ist der Bestimmung nicht zu entnehmen.

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