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Keine Anwaltshaftung für vertretbare Unterlassung eines Vorbringens

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2021/581ecolex 2021, 909 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Auf den Vertrag zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind in erster Linie die Vorschriften der RAO und die Bestimmungen des ABGB anzuwenden. Haftungsmaßstab des Rechtsanwalts ist nach § 1299 ABGB derjenige eines Sachverständigen.

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