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Keine Haftung einer Gemeinde für einen Fahrradunfall gem § 1319a ABGB wegen ausreichender Warnschilder

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNikolas Rauniggecolex 2021/584ecolex 2021, 910 - 911 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Ist die Fahrbahn eines von Radfahrern viel befahrenen und von einer Gemeinde erhaltenen Wegs zwar sanierungsbedürftig, wären für die Sanierung aber hohe Kosten, die den größten Teil des für die Straßenerhaltung im Gemeindegebiet insgesamt zur Verfügung stehenden Jahresbudgets aufgebraucht hätten, angefallen und erfolgen zusätzlich über den besagten Straßenabschnitt infolge eines Unwetters vermehrt Holztransporte mit Lkw, ist es nachvollziehbar, dass die Gemeinde von einer Gesamtsanierung der Fahrbahn vorläufig Abstand genommen hat. Die Gesamtsanierung war ihr in dieser Situation nicht zumutbar.

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