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Zum Erwerb eigener Aktien und zur Zulässigkeit des Gesellschafterausschlusses nach dem GesAusG

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/357ecolex 2020, 807 - 808 Heft 9 v. 2.9.2020

1. Die AG darf zulässigerweise erworbene eigene Aktien, die die 10 %-Grenze nicht überschreiten, auch auf Dauer behalten.

2. Liegen dem Erwerb der eigenen Aktien Ermächtigungen durch die Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG zu Grunde, ist der Erwerb grundsätzlich zu jedem beliebigen Zweck (mit Ausnahme des "Handels in eigenen Aktien") gestattet.

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