Erneut wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn entschieden. Diesmal ging es mitunter um die Frage, wie weit der EuGH Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit hinnimmt und wie weit die Rechtfertigung durch das Allgemeininteresse und die öffentliche Ordnung und Sicherheit reicht.
Schlagwörter: