Die RechtsdurchsetzungsRL der EU (FN ) sieht Maßnahmen vor, um im Bereich des geistigen Eigentums bei potenziellen Rechtsverletzungen ua einstweilige Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen durchsetzen zu können. Innerstaatlich umgesetzt wurde die RL im Patentrecht in § 151b PatG. Die Erfahrungen mit Hausdurchsuchungen und Beweissicherungen nach dieser Bestimmung in der Praxis sind Gegenstand dieses Beitrags. Sie sind aber auch für andere Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes interessant, sei es aufgrund einer vergleichbaren Umsetzung der RechtsdurchsetzungsRL durch den österr Gesetzgeber (FN ) oder aber - wo eine innerstaatliche Umsetzung nicht erfolgte - aufgrund unmittelbarer Anwendbarkeit der RL selbst.