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Zuständigkeit für die Überprüfung der Höhe der Enteignungsentschädigung nach § 11 Abs 5 NÖ StraßenG - Besprechung von VfGH E 3687/2019 und E 4044/2019

Öffentliches WirtschaftsrechtAufsatzMartina Eliskases, Thomas Linimayerecolex 2020, 560 - 562 Heft 6 v. 28.5.2020

A Ausgangslage

Der VfGH hat jüngst in den Erk E 3687/2019 und E 4044/2019 zur sachlichen Zuständigkeit für die Überprüfung der Höhe der Enteignungsentschädigung im Anwendungsbereich des NÖ StraßenG Stellung genommen.

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