A Ausgangslage
Der VfGH hat jüngst in den Erk E 3687/2019 und E 4044/2019 zur sachlichen Zuständigkeit für die Überprüfung der Höhe der Enteignungsentschädigung im Anwendungsbereich des NÖ StraßenG Stellung genommen.
A Ausgangslage
Der VfGH hat jüngst in den Erk E 3687/2019 und E 4044/2019 zur sachlichen Zuständigkeit für die Überprüfung der Höhe der Enteignungsentschädigung im Anwendungsbereich des NÖ StraßenG Stellung genommen.