Die Berechnung der Vergütung für den Verdienstentgang gem § 32 EpidemieG beschäftigt mehrere Berufsgruppen. Das Ziel der Berechnung muss entsprechend der Intention des Gesetzgebers sein, zu einem realistischen Ergebnis über den tatsächlich erlittenen Verdienstentgang für den Zeitraum der verhängten Maßnahme zu kommen.
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