Das im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes beschlossene COVID-19-Hochschulgesetz (C-GH) schaffte einen sachlichen Rechtfertigungsgrund für die zusätzliche Verlängerung von drittmittelbediensteten Projektmitarbeiter*innen an Universitäten. Der Beitrag widmet sich dieser Sonderregelung.
Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.