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BFH: Die bloße Nichtabfuhr der Mehrwertsteuer ist kein Betrug

SteuerrechtRechtsprechungJudikaturTeresa Boyer, Markus Mittendorfer, Mario Riedlecolex 2020/237ecolex 2020, 548 - 550 Heft 6 v. 28.5.2020

Die bloße Nichtabfuhr von Mehrwertsteuer ist nicht als Betrug zu qualifizieren. Der Vorsteuerabzug kann bei der Beteiligung an fremdem "Mehrwertsteuerbetrug" zudem nicht ohne konkrete Feststellungen versagt werden.

XI

B 17/19

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