Die COVID-19-Krise ist nicht nur eine Gesundheitskrise, sondern bringt auch eine Wirtschaftskrise (noch unbekannten Ausmaßes) mit sich, die insb das Insolvenzrecht - und seine Rechtsanwender - vor eine große Bewährungsprobe stellen wird. Es ist daher kaum verwunderlich, dass die aktuelle "Notfallgesetzgebung" in Form diverser "COVID-19-Gesetze" auch nicht vor diesem Rechtsbereich haltmacht. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die insolvenzrechtlichen Änderungen.