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Rücknahme eines Widerspruchs nach erstinstanzlicher Entscheidung

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/192ecolex 2020, 423 Heft 5 v. 4.5.2020

Ein Größenschluss mit Blick auf den Sinn der Regelung des § 11 Abs 1 AußStrG erlaubt, einen Antrag unter Anspruchsverzicht wirksam unabhängig davon zurückzuziehen, ob ein RM erhoben wurde, sofern die schon getroffene E noch nicht rk ist.

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