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Scheinmakler Die rechtlichen Konsequenzen der unbefugten Gewerbeausübung im Immobiliengeschäft

Zivil- und UnternehmensrechtAufsatzBarbara Bach-Kresbach, Eva Wielachecolex 2020, 289 - 291 Heft 4 v. 2.4.2020

Die "gewerbsmäßige" Vermittlung von Geschäften über unbewegliche Sachen (einschließlich Hypothekardarlehen bzw -kredite) macht Wesen und Definition jedes Immobilienmaklers nach § 16 Abs 1 MaklerG aus. Daneben kommt der "gewerberechtlichen" Befugnis und den sich daraus ergebenden Standes- und Berufspflichten (ImmMV) vor allem im Verwaltungsrechtskontext die grundsätzliche Bedeutung zu. "Auch" im Zivilrechtskontext stellen sich dabei aber bedeutsame Fragen hinsichtlich der (Teil[un-])Wirksamkeit des Vermittlungsauftrags einerseits und des Umfangs der Aufklärungspflichten über eine allenfalls fehlende Gewerbeberechtigung andererseits. Honorarfragen wird im Speziellen nachgegangen.

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