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Internationale Zuständigkeit für Anspruch nach § 86 UrhG

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/109ecolex 2020, 218 - 219 Heft 3 v. 4.3.2020

Der Anspruch nach § 86 UrhG ist ein bereicherungsrechtlicher Verwendungsanspruch iSd § 1041 ABGB. Solche Ansprüche sind nicht dem Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 zu unterstellen.

4 Ob 173/19y

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