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Dreiecksgeschäftsregelung: Ist die Registrierung im Bestimmungsland schädlich?

SteuerrechtRechtsprechung des BFGJudikaturMax Hatzenbichler, Martin Lehner, Christina Pollak, Erich Schafferecolex 2020/73ecolex 2020, 143 - 145 Heft 2 v. 10.2.2020

RV/2100217/2018: Die Bf, ein schweizerisches Unternehmen, verfügt sowohl über eine österr als auch über eine slowenische UID-Nummer. Die Bf bestellte Waren unter Angabe ihrer österr UID-Nummer bei ihrem italienischen Lieferanten. Die Waren wurden unmittelbar an die slowenischen Abnehmer der Bf geliefert. Die Verkäuferin trat unter ihrer italienischen UID-Nummer auf, die Erwerberin unter ihrer österr und die Abnehmerin unter ihrer slowenischen UID-Nummer. Die Bf ist außerdem für umsatzsteuerliche Zwecke in Slowenien registriert, ohne über eine Niederlassung in Slowenien zu verfügen.

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