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"§-10-GmbHG-Erklärung" auch bei vorzeitiger Beendigung der Gründungsprivilegierung erforderlich

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/60ecolex 2020, 122 Heft 2 v. 10.2.2020

1. Bei der vorzeitigen Beendigung der Gründungsprivilegierung nach § 10b Abs 5 GmbHG gilt für die Art der Erfüllung der Einzahlungspflichten § 10 Abs 2 GmbHG entsprechend. Weiters sind die Erklärungen und Nachweise nach § 10 Abs 3 GmbHG abzugeben.

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