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Nachträglich aufgefundene Sparbücher als Inventar eines Hausverkaufs?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Maximilian Eder, Nikolas Rauniggecolex 2020/40ecolex 2020, 102 Heft 2 v. 10.2.2020

1. Bei der Auslegung von Verträgen ist ausgehend vom Wortlaut der Vereinbarung die Absicht der Parteien zu erforschen. Lässt sich ein vom objektiven Erklärungswert abweichender übereinstimmender Wille der Parteien nicht feststellen, so ist der Vertrag unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs und der Übung des redlichen Verkehrs so auszulegen, wie er für einen redlichen und verständigen Empfänger zu verstehen war.

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