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Umfang der Bereinigungswirkung eines Vergleichs

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2020/7ecolex 2020, 23 Heft 1 v. 8.1.2020

1. Nach § 1389 Satz 1 ABGB erstreckt sich ein Vergleich, der über eine besondere Streitigkeit geschlossen worden ist, nicht auf andere Fälle. Ein Vergleich anlässlich der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses wirkt daher im Zweifel nur für alle daraus entspringenden gegenseitigen Forderungen.

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