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Augen auf beim Bitcoin-Verkauf - Technische Aspekte zur Besteuerung im Privatvermögen

SteuerrechtAufsatzStephan Kirnbauerecolex 2020, 1099 - 1102 Heft 12 v. 4.12.2020

Werden im Privatvermögen gehaltene Bitcoins zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft, kann der Steuerpflichtige bei der Veräußerung - nach Ansicht der Finanzverwaltung - eine beliebige Zuordnung vornehmen, sofern eine lückenlose Dokumentation vorliegt. Lückenlos dokumentiert wird jedoch auch durch das dem Bitcoin-System immanente öffentliche Register, wodurch abweichende Bewertungen möglich wären.

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