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Unterliegen Normungsorganisationen der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/472ecolex 2020, 1086 - 1087 Heft 12 v. 4.12.2020

Die vereinheitlichte europäische Normung unter der Ägide der Europäischen Kommission verfolgt ausschließlich öffentliche Zielsetzungen. Damit unterliegt die Normungstätigkeit von Normungsorganisationen - mangels eines Handelns im geschäftlichen Verkehr - nicht der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle.

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