vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überbewertung des Begehrens kann eine mutwillige Rechtsverfolgung darstellen

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Pepita Fallmann, Leonie Liebenweinecolex 2020/462ecolex 2020, 1069 Heft 12 v. 4.12.2020

Mutwillig iSd § 63 Abs 1 ZPO ist die Bewertung einer Deckungsklage gegenüber der Rechtsschutzversicherung mit dem mehr als Sechsfachen ihrer tatsächlichen Höhe, weil eine nicht die Verfahrenshilfe beanspruchende Partei bei verständiger Würdigung aller Umstände des Falles im Hinblick auf die Höhe der Pauschalgebühren und der Vertretungskosten diese Bewertung nur in Höhe eines Sechstels vornehmen würde, um allfällige Rechtsschutzdefizite jedenfalls zu vermeiden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!