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Erhebung des Summationseffekts von anderen Wassernutzungen

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2020/482ecolex 2020, 1123 - 1124 Heft 12 v. 4.12.2020

1. Vor Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist das Maß für eine beabsichtigte Nutzung mit den gleichartigen Auswirkungen, die von anderen bereits bestehenden Entnahmeberechtigungen auf ein jeweils schon zuvor bestehendes Recht eines betroffenen Wasserberechtigten ausgehen, zu summieren.

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