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Zur Rückstellung für Prozesskosten in der Bilanz

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/430ecolex 2020, 994 - 995 Heft 11 v. 5.11.2020

1. Für ungewisse Verbindlichkeiten ist dann mittels Rückstellung vorzusorgen, wenn diese zum Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht, insb rechtlich entstanden sind.

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