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Lauterkeitsrechtliche Klage einer Behörde fällt in den Anwendungsbereich der EuGVVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/387ecolex 2020, 900 Heft 10 v. 1.10.2020

Eine Klage von Behörden eines Mitgliedstaats gegen in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gewerbetreibende, in deren Rahmen diese Behörden im Wege eines Hauptantrags beantragen, das Vorliegen von Verstößen, die vermeintlich widerrechtliche unlautere Geschäftspraktiken darstellen, festzustellen und deren Unterlassung anzuordnen, sowie im Wege akzessorischer Anträge beantragen, dass Maßnahmen zur Veröffentlichung angeordnet werden und ein Zwangsgeld verhängt wird, fallen in den Anwendungsbereich der EuGVVO.

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