1. Begriffe bzw Wortfolgen wie "ein dem Alter und der Abnützung entsprechender Abzug (neu für alt)", "Ermittlung des Ersatzwertes", "Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung", "Kosten der Wiederbeschaffung" sind in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe. Auf die Schadenersatzbegriffe des bürgerlichen Rechts ist daher nur dann zurückzugreifen, wenn die betreffenden AVB ausdrücklich darauf verweisen oder wenn ihr Wortlaut sonst keine sinnvolle Auslegung erlaubt.