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Zur Beweislast bei einer Fälligkeitsvereinbarung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/323ecolex 2019, 764 Heft 9 v. 5.9.2019

1. Die Qualifikation von Gesprächen als Vergleichsverhandlungen ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Ein Vergleichsgespräch liegt bereits vor, wenn der Schuldner zu den vom Gläubiger angemeldeten Ansprüchen Stellung nimmt und diese - anders als im vorliegenden Fall - nicht vollumfänglich ablehnt.

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