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Zur Einlagenrückgewähr beim fiktiven Cash Pooling

Schwerpunkt EinlagenrückgewährRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/321ecolex 2019, 754 - 756 Heft 9 v. 5.9.2019

1. Auf Cash-Pooling-Vereinbarungen sind die allgemeinen kapitalerhaltungsrechtlichen Grundsätze für konzerninterne Darlehen bzw Sicherheitenbestellungen anzuwenden.

2. Auch beim fiktiven Cash Pooling kann unter bestimmten Umständen trotz fehlenden Zahlungszuflusses, etwa wegen nachteiliger (Zins-)Konditionen, ein Verstoß gegen § 82 GmbHG vorliegen.

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