Die Rechtsfragen, die sich in der Querschnittsmaterie E-Sport stellen, sind vielfältig und noch nicht alle beantwortet. E-Sport stellt bspw auch für die Finanzverwaltung juristisches Neuland dar und E-Sport-Vereine sind aus steuerlicher Sicht oft noch "U-Boote". Finanzbehörden ist deren Existenz meist noch nicht bekannt, da die Vereinsbehörde das Bestehen eines Vereins nicht automatisch bei der Finanzbehörde anmeldet. Fest steht jedoch, dass die Finanz dem "Geld folgt", sodass die steuerliche Prüfung von E-Sport-Vereinen nicht lange auf sich warten lassen wird. Aus diesem Grund wird erörtert, ob die Förderung und Verbreitung des E-Sports begünstigungswürdig iSd §§ 34 ff BAO ist. Zentrale Voraussetzung für die abgabenrechtliche Begünstigung eines Vereins im E-Sport ist hierbei die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit.