Das Erk C-55/18 des EuGH präzisiert die Anforderungen an Arbeitszeitaufzeichnungen. Durch einen systemischen Ansatz soll Rechtsschutzinteressen der Arbeitnehmer und Kontrollinteressen von Behörden und Belegschaftsvertretern Rechnung getragen werden. Dies zwingt in vielen Fällen zu einer Änderung der Handhabung und macht Saldenaufzeichnungen rechtswidrig, wie sie auch bei Home-Office vorkommen.