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Losstürmen auf gegnerische Fans - Solidarhaftung!

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/245ecolex 2019, 582 Heft 7 v. 27.7.2019

1. Nach § 1301 ABGB können für einen Schaden mehrere Personen verantwortlich werden, indem sie gemeinschaftlich dazu beigetragen haben. Nach § 1302 ABGB haften in einem solchen Falle, wenn die Beschädigung vorsätzlich zugefügt worden ist, alle für einen und einer für alle.

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