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Wenn "Influencer" zum Beruf wird, ... ... stellt sich ua die berufsrechtliche Frage

Öffentliches WirtschaftsrechtAufsatzChristian Handigecolex 2019, 547 - 550 Heft 6 v. 29.5.2019

"Influencer" sind Personen, die aufgrund ihrer Popularität in einem oder mehreren sozialen Netzwerken (zB Facebook, Instagram und YouTube) als Träger für Werbung und Vermarktung in Frage kommen. Es stellt sich die Frage, ob es dafür einer Gewerbeberechtigung oder Ähnlichen bedarf.

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