Regelungen der Mitgliedstaaten über den Erwerb oder Verlust der Staatsangehörigkeit lassen sich unionsrechtlich nachprüfen. Anlässlich eines aktuellen EuGH-Urteils und einer Kommissionsinitiative diskutiert der vorliegende Beitrag Vorgaben und Grenzen des Unionsrechts für das Staatsbürgerschaftsrecht.
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