Die Konkurrenz zwischen Gewährleistung und Irrtum erweitert die Rechtschutzmöglichkeiten. Dies gilt auch für Käufer der vom Abgasskandal betroffenen Kfz, bei welchen bekanntermaßen durch eine Software Abgaswerte "beschönigt" wurden. Gewährleistung und Irrtumsanfechtung laufen aber nicht völlig parallel. Die in der Theorie oftmals "günstigeren" Irrtumsbehelfe sind praktisch nicht so leicht durchzusetzen, wie Lehrbücher dies verheißen. Aber auch die Gewährleistungsbehelfe helfen hier nicht ohne Weiteres. Der Beitrag versucht, etwas mehr Klarheit in eine, oft durch "außerrechtliche Argumente" überlagerte, Diskussion zu bringen.