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Die Visitationspflicht der Rechtsanwaltskammer dient dem Schutz der Mandanten

EuropaAufsatzFranziska Mondlecolex 2019, 291 - 292 Heft 3 v. 6.3.2019

In der Rechtssache v 20. 9. 2018, 25038/13, Tuheiava/Frankreich, hat der EGMR ausgesprochen, dass die Visitation einer Rechtsanwaltskanzlei durch den zuständigen Rechtsanwaltskammerpräsidenten nicht gegen die EMRK verstößt und dem Schutz öffentlicher Interessen dient, genauer gesagt der Wahrung des Vertrauensverhältnis im Allgemeinen, nämlich der Öffentlichkeit in das Funktionieren der Rechtsanwaltschaft iZm der Rechtspflege, sowie im Besonderen, nämlich dem Vertrauensverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten.

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