vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mäßigung einer Konventionalstrafe

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/115ecolex 2019, 260 Heft 3 v. 6.3.2019

Bei der Beurteilung, ob die vereinbarte Konventionalstrafe übermäßig, also überhöht ist, sind vor allem die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe, die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse des AN, insb seine Einkommensverhältnisse bzw Vermögensverhältnisse, ferner Art und Ausmaß seines Verschuldens an der Vertragsverletzung sowie die Höhe des durch die Vertragsverletzung dem AG entstandenen Schadens entsprechend zu berücksichtigen.

9 Ob A 97/18g

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!