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Ehrverletzung durch Repräsentanten

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/73ecolex 2019, 171 - 172 Heft 2 v. 5.2.2019

1. Auch von Repräsentanten des AG begangene Ehrverletzungen können dem AG zugerechnet werden und den Angestellten zum sofortigen Austritt berechtigen.

2. Repräsentanten sind Personen, die in der Organisation der juristischen Person eine leitende Stellung innehaben und dabei mit eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis ausgestattet sind.

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