Österreich belastet die Folgerechtsvergütungen für bildende Künstler noch immer mit Umsatzsteuer - trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Europäische Kommission, dies zu ändern. Diese unionsrechtswidrige Vorgehensweise veranlasste die Kommission schließlich im Dezember 2017 zur Einleitung eines Verfahrens gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof.
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