Die Gerichte sind bei der Zulassung rechtswidrig erlangter Beweismittel im Zivilverfahren mangels Beweisverwertungsverboten in der ZPO tendenziell liberal. Unabhängig von der prozessualen Verwertung stellt sich aber die Frage, ob die Vorlage derartiger Beweise (verwaltungs-)strafrechtliche Konsequenzen für die vorlegende Partei haben kann. Besonders relevant ist diese Thematik im Lichte der DSGVO.
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