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Payrolling - AG ist und bleibt der Überlasser

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/33ecolex 2019, 68 - 70 Heft 1 v. 11.1.2019

1. Das sog "Payrolling", bei dem der Überlasser sich faktisch auf die Aufgaben einer Verrechnungsstelle beschränkt und der Beschäftiger fast alle Arbeitgeberfunktionen übernimmt, insb über die Auswahl der einzustellenden Personen sowie deren Kündigung entscheidet, kann grundsätzlich Arbeitskräfteüberlassung sein. Der Anwendungsbereich des AÜG ist nicht von der internen Verteilung der Verantwortungsbereiche zwischen dem Überlasser als AG und dem Beschäftiger abhängig.

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