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LG Salzburg: Ausschluss des Kostenrekurses nach § 517 Abs 3 ZPO auch im Außerstreitverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/458ecolex 2019, 1035 Heft 12 v. 28.11.2019

Mit der Nichtübernahme des Ausschlusses des Kostenrekurses (§ 517 Abs 3 ZPO) in das Verfahren außer Streitsachen ist dem Gesetzgeber ein Redaktionsversehen unterlaufen. Der Kostenrekurs ist daher auch im Verfahren außer Streitsachen bei einem Euro 50,- nicht übersteigenden Anfechtungsinteresse unzulässig.

21 R 146/19w

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