Die Nichtzahlung des dem Arbeitnehmer nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Entgelts steht gem § 29 Abs 1 LSD-BG unter Verwaltungsstrafsanktion. Da der OGH - zu Recht (FN ) - auch verfallenes Entgelt als von dieser Verwaltungsstrafbestimmung erfasst ansieht, (FN ) stellt sich die Frage, ob Verfallsklauseln für zwingende Arbeitnehmeransprüche tatsächlich zulässig und wirksam sein können. (FN )