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Gewährleistungsausschluss bei sale-and-lease-back-Vertrag

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/402ecolex 2019, 940 - 941 Heft 11 v. 7.11.2019

Erwirbt die Leasingnehmerin das Leasingobjekt (hier: Muskelstimulationsgerät für Kosmetiksalon) selbst von einem Dritten und verkauft dieses im Rahmen eines sale-and-lease-back-Vertrags an die Leasinggeberin, wobei sich das Leasingobjekt durchgehend bei der Leasingnehmerin befindet, ist die Verneinung einer auf § 879 Abs 3 ABGB gestützten Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses im sale-and-lease-back-Vertrag nicht korrekturbedürftig; die Umstände des Einzelfalls sind stets zu berücksichtigen.

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