Wie ist eine GesbR aus Sicht des Datenschutzes, insb im Anwendungsbereich der DSGVO und des österr Datenschutzgesetzes (DSG), zu qualifizieren? Die GesbR nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, weil hier zu klären ist, inwiefern sie selbst für eine Datenverarbeitung Verantwortliche ist oder die dahinterstehenden Gesellschafter. Weiters stellt sich in Bezug auf diese die Frage nach einer gemeinsamen Verantwortlichkeit iSd DSGVO. Bei juristischen Personen stellt sich diese Frage expressis verbis legis nicht und auch bei den meisten anderen Personengesellschaften ist nicht auf die Gesellschafter, sondern auf die Gesellschaft an sich abzustellen.