Dezentrale Systeme (zB "Bitcoin") sind nicht nur einer der interessantesten IT-Trends der letzten Jahre, sondern werfen aufgrund ihrer technischen Neuartigkeit immer wieder interessante Rechtsfragen auf. Dieser Beitrag setzt sich zum einen mit der grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Einordnung des Betriebs solcher Systeme auseinander und diskutiert zum anderen die aus dieser Einordnung resultierenden rechtlichen Auswirkungen für die Vertragsparteien (zB "Miner") am Beispiel des Bitcoin-Systems. Während iZm diesen Systemen oft von einem (gesellschafts-)rechtsfreien, da dezentral organisiertem Raum gesprochen wird, lässt sich bei näherer Betrachtung die Bereitstellung der Transaktionsinfrastruktur problemlos unter den Auffangtatbestand der GesbR einordnen.